Der Sitz der Pelletunion in Freiburg
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Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) – Kunden

Stand: November 2020 | Pelletunion Süd GmbH & Co. KG

    ALLGEMEINES

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende und diese AGB abändernde Vereinbarungen und AGB gegenüber Unternehmern gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen

    GELTUNGSBEREICH

  1. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

    BESCHAFFENHEIT DER WARE

  1. Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.

    ABSCHLUSS DES VERTRAGES

  1. Unsere Angebote sind freibleibend.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
  3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Dauerhafte Betriebsstörung durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen. Etwaige Rechte kann der Käufer hieraus nicht ableiten. Gleichfalls sind wir berechtigt, innerhalb angemessener Frist die ausgefallenen Mengen nachzuliefern. Reichen in den vorgenannten Fällen die uns zur Verfügung stehenden Warenmengen nicht aus, so sind wir berechtigt, gleichmäßige Kürzungen bei allen Leistungsverpflichtungen vorzunehmen; darüber hinaus sind wir von Leistungsverpflichtungen befreit.
  5. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  6. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  7. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

    EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
  2. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. V c. dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

    WIDERRUFS- UND RÜCKGABERECHT

  1. Der Kunde hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Aufforderung zur Rücknahme der Ware durch uns zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  2. Die Kosten der Rücknahme durch uns trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40,00€ der Kunde, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40,00€ tragen wir die Kosten der Rücknahme.
  3. Der Kunde hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung und insbesondere Verminderung der Ware zu leisten. Der Kunde darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, hat der Kunde zu tragen.
  4. Der Kunde hat kein Widerrufsrecht, sofern die Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht oder nicht mehr für eine Rücksendung oder Rücknahme durch uns geeignet ist, insbesondere wenn eine Vermischung mit anderer Ware in den Tanks, Behältnissen oder Bevorratungsräumen des Kunden stattgefunden hat.
  5. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen, die die Lieferung von Waren zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die wir keinen Einfluss haben und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.

    KAUFPREIS / ZAHLUNG

  1. Der vereinbarte Kaufpreis ist bindend und versteht sich zuzüglich der am Liefertag gültigen gesetzlichen MwSt. Etwaige Zusatzkosten der Versendung bzw. Anlieferung wie Liefer- und Servicepauschalen sind im Kaufpreis nicht enthalten. Skontoabzüge sind ausgeschlossen.
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen oder Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
  3. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Kunden fällig gestellt werden. Wir sind berechtigt, unsere Forderungen gegen den Kunden an Dritte abzutreten.
  4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. e. Die Abtretung der Rechte oder die Übertragung der Verpflichtungen des Käufers aus dem Kaufvertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
  5. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
  6. Der Kunde hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschland anfallen. h. Wird der Betrag im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Käufers eingezogen, erteilt der Käufer uns ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat zum Einzug der Rechnungen als SEPA-Basis-Lastschrift. Die Parteien vereinbaren, dass die Vorabankündigungsfrist (Pre-Notification) auf einen Tag verkürzt wird. Die Vorabankündigung der SEPA-Lastschrift muss nicht mit gesondertem Schreiben, sondern kann sowohl auf der Rechnung als auch für mehrere Lastschrifteinzüge im Voraus erfolgen.

    LIEFERUNG / LIEFERZEIT / GEFAHRÜBERGANG

  1. Die Lieferung erfolgt nach gegenseitiger Vereinbarung. Lieferfristen und Liefer-termine gelten nur als annähernd vereinbart, es sei denn, dass wir eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich erklärt haben.
  2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der Lieferungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass die Lieferstelle mit Fahrzeugen mit einem maximalen Gesamtgewicht von 40 to auf zulässige und geeignete Weise erreicht werden kann.
  3. Dauerhafte Betriebsstörung durch höhere Gewalt, Streik oder Rohstofferschöpfung berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen.
  4. Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technisch zulässiger, mangelfreier Bevorratungsräume.
  5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.

    ANNAHMEVERZUG

  1. Der Übergabe in Sinne von Ziff. VIII dieser Bestimmungen steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme kommt.
  2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.
  3. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
  4. Dem Annahmeverzug steht es gleich, wenn aufgrund der Bereitstellung von technisch nicht zulässigen, mangelfreien Tankanlagen / Bevorratungsräumen (VIII d.) die Belieferung nicht erfolgen kann oder darf.

    GARANTIEN

  1. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

    HAFTUNGS­BESCHRÄNKUNGEN

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung.
  3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen

    HÖHERE GEWALT

  1. Umstände aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die der Pelletunion Süd GmbH & Co. KG die Erbringung von Leistungen, Verpflichtungen oder die Durchführung von Vertragsverhältnissen dauerhaft oder zeitweise wesentlich erschweren oder unmöglich machen – insbesondere Streik, Aussperrung, Krankheiten, Epidemien und Pandemien (insbesondere virale oder bakterielle), behördliche Anordnungen – hat die Pelletunion Süd GmbH & Co. KG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
  2. Solche Umstände berechtigen die Pelletunion Süd GmbH & Co. KG um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit ihre Leistungen, Verpflichtungen oder die Durchführung von Vertragsverhältnissen im eigenen Ermessen hinauszuschieben, zu reduzieren oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. In diesem Fall kann die andere Partei keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Pelletunion Süd GmbH & Co. KG geltend machen.

    SCHLUSS­BESTIMMUNGEN

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) – Unternehmen

Stand: November 2020 | Pelletunion Süd GmbH & Co. KG

    ALLGEMEINES

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur für Unternehmer. Sie ergänzen unsere AGB – Kunden und gehen diesen vor, sofern hier abweichende Regelungen getroffen werden.
  2. Die Bestimmungen unserer „AGB – Kunden“, die dem Vertragspartner bekannt sind, gelten darüber hinaus vollumfassend.

    ERGÄNZUNGEN ZU ZIFF. V. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Bei Verträgen mit UNTERNEHMERN behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die durch die Weiterveräußerung an einen Dritten entstanden sind. Die Abtretung wird durch den Verkäufer angenommen. Zu einer anderweitigen Abtretung ist der Unternehmer nicht berechtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Abtretung offen zu legen und die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und sich in Zahlungsverzug befindet. Von Pfändungen und anderweitigen Zugriff Dritter, durch welche Sachen oder Rechte des Verkäufers betroffen werden, hat der Unternehmer unverzüglich Nachricht zu geben.

    ERGÄNZUNGEN ZU ZIFF. VII. KAUFPREIS / ZAHLUNG

  1. Gegenüber dem UNTERNEHMER behalten wir uns vor, während des Verzugs gem. § 288 Abs. 2 BGB die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
  2. Wird der Betrag im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des UNTERNEHMERS eingezogen, erteilt der UNTERNEHMER uns ein SEPA-Firmen-Lastschriftmandat zum Einzug der Rechnungen als SEPA-Firmen-Lastschrift. Die Parteien vereinbaren, dass die Vorabankündigungsfrist (Pre-Notification) auf einen Tag verkürzt wird. Die Vorabankündi-gung der SEPA-Lastschrift muss nicht mit gesondertem Schreiben, sondern kann sowohl auf der Rechnung als auch für mehrere Lastschrifteinzüge im Voraus erfolgen.

    ERGÄNZUNGEN ZU ZIFF. VIII. LIEFERZEIT / GEFAHRÜBERGANG

  1. Ist der Käufer UNTERNEHMER, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

    ERGÄNZUNGEN ZU GEWÄHRLEISTUNG

  1. Ist der Kunde UNTERNEHMER und wählt er wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
  2. Ist der Kunde UNTERNEHMER und wählt er nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  3. UNTERNEHMER müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  4. Unterlässt der Unternehmer diese Anzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Wochen nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.
  5. Den UNTERNEHMER trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  6. Für UNTERNEHMER beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
  7. Gegenüber UNTERNEHMER sind bei vom Verkäufer übergebenen Proben oder Mustern deren Eigenschaften nur dann als Vertragsgegenstand anzusehen, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für alle Analyseangaben und Spezifikationen einschließlich der Höchst- und Mindestangaben.

    ERGÄNZUNGEN ZU ZIFF. XI. HAFTUNGS­BESCHRÄNKUNGEN

  1. Gegenüber UNTERNEHMERN haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.

    HÖHERE GEWALT

  1. Umstände aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die der Pelletunion Süd GmbH & Co. KG die Erbringung von Leistungen, Verpflichtungen oder die Durchführung von Vertragsverhältnissen dauerhaft oder zeitweise wesentlich erschweren oder unmöglich machen – insbesondere Streik, Aussperrung, Krankheiten, Epidemien und Pandemien (insbesondere virale oder bakterielle), behördliche Anordnungen – hat die Pelletunion Süd GmbH & Co. KG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
  2. Solche Umstände berechtigen die Pelletunion Süd GmbH & Co. KG um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit ihre Leistungen, Verpflichtungen oder die Durchführung von Vertragsverhältnissen im eigenen Ermessen hinauszuschieben, zu reduzieren oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. In diesem Fall kann die andere Partei keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Pelletunion Süd GmbH & Co. KG geltend machen.

    SCHLUSS­BESTIMMUNGEN

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Kaiserslautern.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Spezielle Lieferbedingungen für die Auslieferung von Holzpellets an Endverbraucher und Händler

Stand: November 2020 | Pelletunion Süd GmbH & Co. KG

    Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Es liegen diesen "Speziellen Lieferbedingungen für die Auslieferung von Holzpellets" die allgemeinen Lieferbedingungen der Pelletunion Süd GmbH & Co. KG zugrunde (Teil A). Alle darin enthaltenen Regelungen gelten auch für diesen Teil B. Bei Widersprüchlichkeit ist im Zweifel die Regelung der allgemeinen Lieferbedingungen anzuwenden.

    Angebot und Vertragsabschluss

  1. Angebote der Pelletunion Süd GmbH & Co. KG erfolgen stets freibleibend. Die der Firma Pelletunion Süd GmbH & Co. KG erteilten Aufträge und gemachten Angebote bedürfen zum rechtsgültigen Vertragsschluss der schriftlichen Bestätigung durch die Pelletunion Süd GmbH & Co. KG.

    Preise zu Lieferungen von Holzpellets im Silo- oder- Pumpwagen

  1. Die Preise der Pelletunion Süd GmbH & Co. KG sind bei Lieferung mit Blas-LKW frei Haus, zuzüglich einer Einblaspauschale. Als zugrunde zu legende Einblaszeit gilt maximal 1,5 Stunden. Die darüber hinaus gehenden Zeiten sind gesondert vom Käufer zu vergüten. Ab einer Schlauchlänge von 30 Meter kann eine gesonderte Schlauchgebühr von 5 Euro pro Meter berechnet werden. Die Pelletunion Süd GmbH & Co. KG behält sich vor, Liefermengen die abweichend vom erteilten Auftrag unterschritten werden, zu den Preisen der entsprechenden Mengenstaffel zu berechnen. Bestellmengen unter 3 Tonnen können nur mit einem Mindermengenzuschlag abgewickelt werden.

    Lieferungen von Holzpellets

  1. Der Lieferungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit den Fahrzeugen des Verkäufers zu erreichen ist. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass am Liefertag eine Person anwesend ist, die berechtigt ist, die Ware anzunehmen. Die für die Befüllung der Heizanlage relevanten Bedienungshinwese des jeweiligen Heizkesselherstellers sind zu beachten. Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technischer mangelfreier Tankanlagen. Für die Eignung der zu beurteilenden Anlage und des Behältnisses haftet der Käufer. Falls die Lager-und Befülltechnik nicht den anerkannten Regeln entspricht, behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten treten bzw. die Lieferung zu verweigern.

    Gewährleistungs­bestimmungen

  1. Der Käufer hat alle offensichtlichen Mängel oder Falschlieferungen binnen von einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich bei der Pelletunion Süd GmbH & Co. KG anzuzeigen. Kommt der Käufer den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, so gilt die Ware als genehmigt. Soweit die Pelletunion Süd GmbH & Co. KG zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist der Schaden durch den Käufer nachzuweisen. Für Lieferungen mit einer Schlauchlänge von mehr als 30 Metern kann keine Gewährleistung für die Qualität der eingeblasenen Ware übernommen werden. Holzpellets werden technisch bedingt und unvermeidbar bei der Herstellung unter hohem Druck und Temperatur verpresst. Als Naturprodukt können Holzpellets durch den verwendeten Rohstoff und/oder durch den Produktionsprozess bedingte, unterschiedliche, produkttypische Eigenarten und Gerüche aufweisen, bzw. entwickeln. Für diese, für Holzpellets typischen Produkteigenschaften kann keine Gewährleistung übernommen werden.
  2. Die Pelletunion Süd GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Gewähr für Farbe, Form, Geruch und ähnliche Produktunregelmäßigkeiten, sofern das Produkt noch der vom Kunden bestellten Qualität entspricht (Gütevorschriften DIN-Plus, EN 19641-2). Da es sich um ein Naturprodukt handelt, unterliegt es gewissen Schwankungen, die sich nicht auf die Brennstoffqualität auswirken..
  3. Entspricht die Gesamtanlage des Kunden (Einblas-/ Absaugstutzen, Lagerraum, Lageraustrag, Heizanlage, Tankanlage) oder Teile davon nicht den Anforderungen des DEPV übernimmt die Pelletunion Süd GmbH & Co. KG keine Gewähr für die Qualität des Produktes und seiner Eigenschaften.